Nein zur Jagdgesetz-Revision

NEIN zur Jagdgesetz-Revision

17.08.2020

Am 27. September 2019 hat das Parlament das revidierte Jagdgesetz verabschiedet. Gegen das Gesetz ist erfolgreich das Referendum ergriffen worden. Die Abstimmung ist am 27. September 2020.

Die wichtigsten Argumente für ein NEIN zur Jagdgesetz-Revision:

  • Seltene Tierarten kommen noch mehr unter Druck. Das Gesetz schwächt den Schutz wildlebender Tiere statt ihn zu stärken.
  • Neben dem Wolf und Höckerschwan können in Kürze weitere Arten betroffen sein wie Biber, Luchs oder Graureiher.
  • Abschüsse geschützter Tiere auf der Regulierungsliste sind möglich, ohne dass diese je Schäden angerichtet haben.
  • Selbst in Wildtierschutzgebieten wird geschützten Tieren nachgestellt.
  • Die Jagd auf die bedrohte Waldschnepfe wird mit der Jagdgesetz-Revision zementiert. Die als Verbesserung verkaufte Schonzeit-Verlängerung ist absolut ungenügend, da sie 96 % Abschüsse nicht verhindert.
  • Das neue Gesetz erlaubt weiterhin Trophäen-Jagd und den Abschuss bedrohter Tiere (Birkhahn, Schneehuhn, Feldhase etc.).
  • Das Verbandsbeschwerderecht wird bei Abschüssen jagdbarer Tiere in der Schonzeit abgeschafft.
  • In der mit der Gesetzesrevision verbundenen Verordnung versucht der Bundesrat sogar, den Schutz der Segler- und Schwalbennester im Winter für die nächste Brutsaison abzuschaffen.
  • Unglaublich, im Jahr 2020! Deshalb: NEIN zum Abschussgesetz